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European Accessibility Act (EAA) – Auswirkungen auf die Schweiz?

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Erfahren Sie, wie der European Accessibility Act (EAA) die Schweiz beeinflusst. Webagentur-Dienstleistungen für barrierefreies Webdesign.

Menschen mit Einschränkungen müssen im Alltag zahlreiche Herausforderungen bewältigen. Beim Surfen im Internet gilt oftmals das Gleiche, weil viele Websites nicht auf Besucher:innen mit beispielsweise Seh- oder Hörschwächen ausgerichtet sind. Der European Accessibility Act (EAA) möchte diesen Umstand beheben und allen Menschen die digitale Teilhabe ermöglichen. Ab Mitte 2025 soll sich dadurch aber nicht nur das Internet verändern.

Doch was genau bedeutet diese kommende EU-Richtlinie für Unternehmen aus der Schweiz? Welche Anforderungen muss deine Website womöglich erfüllen und wie sieht die Umsetzung aus? Wir erklären dir in diesem Artikel alles Wichtige zu diesem spannenden Thema.

Die Rahmenbedingungen des European Accessibility Act

Der Fokus dieser EU-Richtlinie liegt darin, in einigen essenziellen Kernbereichen barrierefreie Zugänge zu ermöglichen. Menschen mit verschiedenen Einschränkungen wären dann in der Lage, Produkte und Dienstleistungen problemlos wahrzunehmen. Auf eine Webseite bezogen wäre das allen voran ein barrierefreies Design, das keine Menschen ausgrenzt.

Doch der European Accessibility Act umfasst noch viel mehr, darunter:

  • Hardware und Betriebssysteme
  • Telekommunikations- und Nachrichtendienste
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Fernseh- und Streamingdienste
  • Online-Handel und betroffene Websites

Diese Angebote und noch viele mehr wurden von einer Expertenkommission als besonders wichtig eingestuft. Weitere Informationen dazu kannst du auf der entsprechenden EU-Seite nachlesen. Hersteller, Händler und Importeure müssen somit diese kommende Richtlinie erfüllen, um auf dem europäischen Binnenmarkt aktiv bleiben zu können.

Stufenweise Implementierung zwischen 2025 und 2030

Bild mit roter Umrandung zeigt die Jahreszahl 2025 in großen, roten Ziffern auf einem zweifarbigen Hintergrund. Thema: Europäischer Accessibility Act und stufenweise Implementierung zwischen 2025 und 2030.

Der European Accessibility Act tritt Mitte 2025 in Kraft und stellt dann eine verbindliche Rahmenbedingung für Unternehmen aus den betroffenen Wirtschaftsbereichen dar. Um den Übergang ein wenig zu vereinfachen, gibt es jedoch zwei massgebliche Daten. Das sollte aber nicht als Einladung verstanden werden, sich über die nächsten Jahre auszuruhen.

Beachte unbedingt die folgenden zwei Zeiträume:

  • Bis 27. Juni 2025: Alle genannten Bereiche müssen bei neuen Produkten und Leistungen für den europäischen Binnenmarkt ein barrierefreies Angebot bereitstellen. 
  • Bis 27. Juni 2030: Für existierende Produkte, Dienstleistungen und Verträge (datiert vor dem 28. Juni 2025) gilt eine fünfjährige Übergangsfrist.

Für viele Unternehmen aus den angesprochenen Bereichen gilt also unmittelbarer Handlungsbedarf. Wer im nächsten Jahr neue Produkte und Dienstleistungen im EU-Raum anbieten möchte, muss unter Umständen ein barrierefreies Design sicherstellen können.

Sind Unternehmen aus der Schweiz betroffen?

Rote und rosa Würfel auf einem rosafarbenen Hintergrund, symbolisieren Schweizer Unternehmen und den EU-Handel.

Auch Unternehmen aus der Schweiz müssen sich dieser neuen EU-Richtlinie verpflichten, sofern sie ihre Produkte und Dienstleistungen weiterhin anbieten möchten. Die EU ist mit einem Handelsvolumen von 58 % der wichtigste Handelspartner von Schweizer Unternehmen. Sogar für viele KMU wäre ein Verzicht auf den wichtigen EU-Handel undenkbar.

Die Bedeutung des europäischen Binnenmarkts für die Schweiz:

Diagramm der wichtigsten Handelspartner der Schweiz im Jahr 2022, gemessen am Handelsvolumen. EU-27 (58 %), Deutschland (21 %), USA (13 %), Rest der Welt (16 %), China (7 %), Japan (3 %), UK (3 %), Italien (8 %), Frankreich (7 %), Spanien (4 %), Österreich (4 %), Rest der EU (14 %).
Die wichtigsten Handelspartner der Schweiz 2022: EU-27, Deutschland und USA dominieren. Relevante Daten für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen vermarkten möchten. Quelle: Schweiz-EU in Zahlen

Aus diesem Grund sollte jedes Unternehmen in den genannten Wirtschaftsbereichen schon heute mögliche Anforderungen aus dem European Accessibility Act prüfen. Sind die eigenen Produkte und Dienstleistungen betroffen? Welche Massnahmen und Anpassungen sind notwendig, um auf dem EU-Markt weiterhin aktiv bleiben zu können?

Wie müssen Unternehmen jetzt handeln?

Sollte der Verdacht bestehen, dass dein Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein könnte, dann solltest du unbedingt sofort handeln. Da der European Accessibility Act eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen umfasst, kann eine Umsetzung unterschiedlich ausfallen. Lösungen von der Stange bieten sich also meistens nicht an.

So sieht eine Umsetzung von Barrierefreiheit bei einem Geldautomaten naturgemäss komplett anders als bei einem Online-Shop aus. Harmonisierte Normen beziehungsweise technische Spezifikationen zur Barrierefreiheit liefern hierbei den ersten Hinweis, was zu tun sein könnte. Für Websites ist das der Standard „WCAG“ des W3C-Konsurtiums.

Lass dich im Zweifel also frühzeitig von einem Experten im jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsbereich beraten, um nächstes Jahr nicht böse überrascht zu werden.

Wie sieht ein barrierefreies Website-Design aus?

Rotes Symbol für Barrierefreiheit vor einem rosa Hintergrund, das die Bedeutung von barrierefreiem Website-Design hervorhebt.
Barrierefreies Website-Design: Erfülle die EU-Anforderungen und erweiter deine Zielgruppe.

Im Zuge des European Accessibility Act sind auch Websites, Dienstleistungen und vor allem Online-Shops betroffen. Selbst KMU aus der Schweiz verkaufen ihre Waren und Leistungen gerne innerhalb der EU, allen voran in Deutschland und Österreich. 

Eine barrierefreie Website kann deswegen ein sinnvoller Schritt sein, um Zielgruppen zu erweitern und rechtliche Anforderungen der EU zu erfüllen. Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema kannst du hier nachlesen.

Klares UI-/UX-Design für Optik und Bedienung

Screenshot eines Berufswahl-Portals für Jugendliche im Kanton Zürich, gestaltet von unserer Webagentur mit klarem UI-/UX-Design für optimale Benutzerfreundlichkeit.
Unser Projekt für den Kanton Zürich: Berufswahl-Portal für Jugendliche

Bei der Gestaltung deines Webauftritts kannst du bereits zahlreiche sinnvolle Massnahmen ergreifen. So kann die richtige Wahl bei Farben, Kontrasten und Typografie vielen Menschen mit schwacher Sehkraft das Lesen deutlich erleichtern. Ein barrierefreies Design muss ebenso eine problemfreie Skalierung auf allen Bildschirmgrössen erlauben. Denn auch Menschen mit Behinderung greifen heute im Alltag immer öfter zu Mobilgeräten.

Universelle Inhalte bei Seh- und Hörschwäche

Zwei Symbole auf rotem Hintergrund, die Seh- und Hörschwäche darstellen, um barrierefreie Inhalte auf modernen Websites zu fördern.
Barrierefreie Inhalte für Seh- und Hörgeschädigte: Optimierung durch Alt-Texte und Untertitel.

Moderne Websites setzen gerne auf Bilder, Grafiken, Audio und Video, um ein einmaliges Erlebnis zu kreieren. Doch Menschen mit Seh- oder Hörschwäche können solche Inhalte nicht immer gänzlich wahrnehmen. Bilder und Grafiken sollten immer über aussagekräftige Alt-Texte verfügen, während bei Audio- und Videoinhalten passende Transkripte und Untertitel absolute Pflicht sind. Dann können alle Menschen die Inhalte geniessen.

Unterstützung von technischen Hilfsmitteln

Bild mit rotem Hintergrund und einem Rollstuhlfahrersymbol, das technische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung darstellt.
Optimierte Weblösungen für barrierefreies Design und technische Hilfsmittel.

Menschen mit Behinderung sind auf technische Hilfsmittel angewiesen, die deine Website unterstützen muss. Bei Blindheit können beispielsweise Screenreader alle Texte vorlesen. Ebenso wichtig sind alternative Bedienmethoden, die über Maus oder Touch hinausgehen. Für Menschen mit eingeschränkten Bewegungsradius kommen manchmal nur Joysticks oder blick- bzw. mundgesteuerte Cursor zur Navigation infrage. 

Welche Ausnahmen gibt es beim European Accessibility Act?

Um kleinere Unternehmen mit dieser Richtlinie nicht zu überfordern, gibt es glücklicherweise ein paar Ausnahmen. Informiere dich am besten vorab, damit es nicht zu Missverständnissen kommt und weil die Rahmenbedingungen sich schnell ändern könnten.

Grundsätzlich gibt es die drei folgenden Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 bis 20 Beschäftigten und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme (je nach EU-Land unterschiedlich).
  • Die Anpassung führt zu einer grundlegenden Veränderung von Produkten und Dienstleistungen im Gegensatz zum beabsichtigten Zweck.
  • Die Einhaltung geht mit unverhältnismässigem Aufwand für das Unternehmen einher und wäre nach vernünftigem Ermessen praktisch unmöglich.

Fazit: Der European Accessibility Act kann auch KMU aus der Schweiz betreffen

Wenn dein Unternehmen in Zukunft beispielsweise einen Online-Shop für Kunden aus Deutschland betreiben möchte, dann kann der European Accessibility Act für dich verpflichtend sein. Informiere dich zu allen Rahmenbedingungen und kläre zunächst, ob deine Produkte und Dienstleistungen betroffen sein könnten.

Bist du dir hingegen bereits sicher und benötigst ein barrierefreies Webdesign? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir helfen dir, deine Website für alle Menschen inklusiv zu gestalten, damit du noch grössere Zielgruppen erreichen kannst. Nebenbei erfüllst du noch alle Anforderungen zur Barrierefreiheit in der EU.

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